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Appellation “DENOMINACIÓN DE ORIGEN EL BIERZO”
MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, FISCHFANG UND ERNÄHRUNG


Verordnung über die Appellation “Denominación de Origen Bierzo“ und deren Kontrollrat

29128 – Anordnung vom 11. November 1989 über das Inkrafttreten der Verordnung über die Appellation Denominación de Origen Bierzo“ und deren Kontrollrat.

Auf Anordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischfang und Ernährung vom 03. Juni 1988 wurde die Appellation für Weine aus der vorstehend genannten Gegend in der Provinz León vorläufig anerkannt und entsprechend den Bestimmungen dieser Anordnung die Nominierung des vorläufigen Kontrollrates auf Beschluss der Generaldirektion für Ernährungspolitik vom 03. Oktober des vergangenen Jahres vorgenommen.

Der Kontrollrat hat in Zusammenarbeit mit der Subdirektion des Nationalinstituts für Lagenbezeichnungen den Entwurf für die Regulierung dieser Lagenbezeichnung ausgearbeitet, wobei die allgemeinen Bestimmungen aus Abschnitt III des Gesetzes 25/1970 vom 02. Dezember und die anderen anwendbaren Normen, insbesondere jene der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wie die Verordnung des Rates (EWG) 823/1987, die die spezifischen Produktionsvorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (Qualitätsweine b. A.) enthält und die für die Weine mit Lagebezeichnung zur Anwendung kommt, den besonderen An- und Ausbaubedingungen der typischen Weine angepasst wurden.

Unter Berücksichtigung der Gutachten der technischen Generalsekretariate des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen und des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischfang und Ernährung und in Anwendung der durch die Gesetzgebung verliehenen Vollmachten verfüge ich:

I. Die Appellation “Denominación de Origen Bierzo” wird anerkannt für Weine, die hinsichtlich ihrer Produktion, ihrem Ausbau und ihrer Vermarktung den Kriterien entsprechen, die in der Verordnung dieser Appellation und in der geltenden Gesetzgebung festgelegt sind.

II. Die Verordnung über die Appellation “Denominación de Origen Bierzo“ und ihren Kontrollrat, deren Text im Anhang zu dieser Verordnung ausgeführt ist, treten hiermit in Kraft.

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